Systemleistungen fix
Die Bundesnetzagentur legte ein verbindliches Anreizsystem für Systemdienstleistungen fest und regelt die Anerkennung der Kosten für die Dienstleistungen im Stromübertragungsnetz. Basis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber.
Die ermittelten Kosten für Systemdienstleistungen gelten als dauerhaft nicht beeinflussbar im Sinne der Anreizregulierung. Ab 2010 bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode 2013 müssen die Netzbetreiber also ihre Erlösobergrenze sowohl nach oben als auch nach unten anpassen.
Der in den Erlösobergrenzen anerkannte Betrag für die Systemdienstleistungen wird jedes Jahr an die Entwicklung der Marktpreise angepasst und dann um 1,25% reduziert. Darüber hinaus sorgt ein Bonus-Malus-System dafür, dass Netzbetreiber die Kosten senken: Von jeder Überschreitung des festgelegten Zielwerts tragen sie 25% der Mehrkosten, von jeder Unterschreitung erhalten sie 25% der Einsparungen. Die verbleibenden Mehr- oder Minderkosten gehen in die Erlösobergrenze ein.