EEG neu verrechnet
Nach der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) wird der EEG-Strom ab Anfang 2010 von den vier Übertragungsnetzbetreibern am Spotmarkt der Strombörse EEX in Leipzig verkauft, und es erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich.
Bisher wurden die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt. Soweit die Vermarktungserlöse allein nicht ausreichen, werden die Vertriebe zusätzlich eine EEG-Umlage beim Kunden erheben.
Diese wird deutschlandweit einheitlich sein. Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten die Einsparungen dadurch im "dreistelligen Millionenbereich" liegen.
Der BDEW erwartet von der neuen Regelung eine deutlich verbesserte Effizienz des EEG. Verbraucher würden außerdem auf ihren Stromrechnungen bundesweit einheitlich und noch transparenter als bisher die durchs EEG entstehenden Mehrkosten erfahren.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass Stadtwerke nicht mehr verpflichtet sind, bei der Strombeschaffung EEG-Mengen einzukaufen. Das entlaste die kommunalen Stromvertriebe.