EEG-Wälzung geändert
Nach einer Verordnung der Bundesregierung muss der EEG-Strom ab Anfang 2010 nicht mehr von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, sondern kann übergangsweise direkt an der Strombörse verkauft werden.
Bislang werden die EEG-Strommengen in einem aufwendigen Verfahren im Rahmen des EEG-Ausgleichsmechanismus auf alle deutschen Stromvertriebsunternehmen verteilt.
Der Verkaufserlös wird nun unter der durchschnittlichen Vergütung liegen, die die Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber zahlen müssen. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der gezahlten Vergütung werde als Umlage von den Stromvertriebsunternehmen getragen, so die Verordnung über die Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus.