Zwangsabschaltung für BHKW

17.02.2012  | Top Themen
Das BHKW-Infozentrum, Rastatt, verweist darauf, dass laut dem EEG 2012 seit Jahresbeginn alle neu installierten BHKW-Anlagen mit mehr als 100 kW elektrisch mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein müssen, die dem Netzbetreiber eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung der Anlage ermöglicht, wenn die Netzkapazität durch die Stromaufnahme überlastet ist.
 
Diese Regelung betreffe auch BHKW-Anlagen, die dem KWKG unterliegen. Für biomassebetriebene KWK-Anlagen ab 100 kW elektrisch gilt diese Verpflichtung unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt. Bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben drohten der Verlust der EEG-Vergütung bzw. des KWK-Zuschlags. Infos dazu sind unter www.bhkw-infozentrum.de zu finden.